Glossar
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
Die regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt nach § 18 UStG, in der Regel elektronisch über ELSTER.
Redaktion Stackwahl · Verantwortlich: Milan Schultheis
Erklärung
Was Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) bedeutet
Nach § 18 des Umsatzsteuergesetzes übermitteln Unternehmer bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle. Darin berechnen sie die Steuer für den Zeitraum selbst; die Vorauszahlung ist ebenfalls am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Die amtliche Schnittstelle ist ELSTER. Viele Buchhaltungsprogramme erstellen die Voranmeldung aus den Buchungen und senden sie direkt.
Quellen
- § 18 UStG, Besteuerungsverfahren (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 24.10.2026
- Mein ELSTER (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 24.10.2026
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