Glossar
Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 UStG müssen kleine Unternehmen mit geringem Umsatz keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Redaktion Stackwahl · Verantwortlich: Milan Schultheis
Erklärung
Was Kleinunternehmerregelung bedeutet
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes befreit Unternehmen mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Voraussetzung ist laut Gesetz, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Rechnungsprogramme sollten die Regelung deshalb als Einstellung anbieten, damit der passende Hinweis auf jeder Rechnung steht.
Quellen
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 24.10.2026
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