Glossar
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für alle, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind.
Redaktion Stackwahl · Verantwortlich: Milan Schultheis
Erklärung
Was Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bedeutet
Wer nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und das auch nicht freiwillig tut, kann nach § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für viele Freiberufler und kleine Gewerbetreibende die übliche Form der Gewinnermittlung. Buchhaltungsprogramme erstellen sie aus den erfassten Einnahmen und Ausgaben, manche übermitteln die Anlage EÜR direkt per ELSTER.
Quellen
- § 4 EStG, Gewinnbegriff im Allgemeinen (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 24.10.2026
Verwandt