Glossar
E-Rechnung
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich maschinell verarbeiten lässt, nach § 14 UStG.
Redaktion Stackwahl · Verantwortlich: Milan Schultheis
Erklärung
Was E-Rechnung bedeutet
§ 14 des Umsatzsteuergesetzes definiert die elektronische Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF-Datei ist danach keine E-Rechnung, weil ihr der strukturierte Datensatz fehlt. In Deutschland verbreitete Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Ob eine Software E-Rechnungen nur erstellen oder auch empfangen und auslesen kann, steht in jedem Softwareprofil unter Rechtssicherheit.
Quellen
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 24.10.2026
Verwandt