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Glossar

E-Rechnung

Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich maschinell verarbeiten lässt, nach § 14 UStG.

Redaktion Stackwahl · Verantwortlich: Milan Schultheis

Erklärung

Was E-Rechnung bedeutet

§ 14 des Umsatzsteuergesetzes definiert die elektronische Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF-Datei ist danach keine E-Rechnung, weil ihr der strukturierte Datensatz fehlt. In Deutschland verbreitete Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Ob eine Software E-Rechnungen nur erstellen oder auch empfangen und auslesen kann, steht in jedem Softwareprofil unter Rechtssicherheit.

Quellen