Glossar
Aufbewahrungsfristen
Wie lange Unternehmen Bücher, Belege und Geschäftsunterlagen nach § 147 AO aufbewahren müssen.
Redaktion Stackwahl · Verantwortlich: Milan Schultheis
Erklärung
Was Aufbewahrungsfristen bedeutet
§ 147 der Abgabenordnung legt fest, welche Unterlagen geordnet aufzubewahren sind und wie lange. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und die Eröffnungsbilanz sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre und die übrigen genannten Unterlagen, etwa empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, sechs Jahre. Eine Buchhaltungssoftware muss diese Unterlagen unveränderbar und auffindbar archivieren können. Prüfen Sie beim Anbieterwechsel, wie Sie Ihre Daten exportieren und weiter vorhalten.
Quellen
- § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (öffnet in neuem Tab)abgerufen am 24.10.2026
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